Der rechtliche Rahmen des SIR

Das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung (SIR) ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes. Sein Status, seine Aufgaben und seine Organisation sind im Bundesgesetz vom 28. September 2018 über das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung (SIRG; SR 425.1) festgelegt.

Gemäss diesem Gesetz besteht die Hauptaufgabe des Instituts darin, den Zugang zum ausländischen und internationalen Recht zu gewährleisten, insbesondere durch die Bereitstellung von Auskünften, Rechtsgutachten und vergleichenden Studien. Es unterhält zudem eine Fachbibliothek. Schliesslich ist das Institut ein Dokumentations- und Forschungszentrum, das wissenschaftliche Forschung im Bereich des internationalen Rechts, des Rechtsvergleichs und des ausländischen Rechts betreibt und Forschungsprojekte in diesen Bereichen unterstützt und koordiniert.

Das Institut ist administrativ dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) unterstellt. In der Ausübung seiner wissenschaftlichen Tätigkeit ist es gemäss Gesetz unabhängig.

Der Bundesrat legt alle vier Jahre die strategischen Ziele des Instituts fest, wobei er dessen wissenschaftliche Unabhängigkeit wahrt. Diese Ziele bestimmen die Prioritäten und die Entwicklung des Instituts bei der Erfüllung der gesetzlich festgelegten Aufgaben. Darüber hinaus übt der Bundesrat die Aufsicht des Bundes über das Institut aus.