Über uns

Vergleichende Rechtswissenschaft im Dienste des Rechts

Das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung ist eine autonome Anstalt der Schweizerischen Eidgenossenschaft, die dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement unterstellt ist. Seit 1982 stellt es sein Fachwissen in den Bereichen Rechtsvergleichung, ausländisches und internationales Recht den Behörden, der Rechtspraxis und der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung.

Rechtsordnungen vergleichen und miteinander verknüpfen

Die SIR trägt dazu bei, die Rechtsordnungen in der Schweiz und weltweit besser zu verstehen, zu vergleichen und miteinander in Zusammenhang zu bringen. Damit leistet es einen Beitrag zur Stärkung der Qualität, Kohärenz und Integrität des Rechts. Seine Aktivitäten verbinden Fachwissen, Forschung und Rechtsdokumentation und stützen sich auf ein umfangreiches Netzwerk von Expertinnen und Experten, die für ihre wissenschaftliche Genauigkeit und ihre internationale Ausrichtung anerkannt sind.

Allier la théorie et la pratique

Das Institut verbindet Theorie und Praxis: Es stellt vergleichendes Wissen in den Dienst der Institutionen und der Gesellschaft. Es empfängt regelmässig Forschende sowie Juristinnen und Juristen aus unterschiedlichen Kontexten und fördert so den Wissensaustausch und den Dialog zwischen den Rechtsordnungen. Durch sein Engagement trägt das SIR zur internationalen Ausstrahlung der Schweizer Rechtskompetenz bei.

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Institut suisse de droit comparé
Quartier Centre – Bâtiment 09
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