Übersicht

Zuverlässige Bescheinigungen
Das SIR wirkt an Verfahren zur Sitzverlegung, Fusion und grenzüberschreitenden Umstrukturierungen mit, an denen schweizerische und ausländische Unternehmen beteiligt sind.

Es stellt für den Handelsregistereintrag erforderliche Bescheinigungen aus, die den Behörden und Unternehmen eine Garantie für Konformität und Zuverlässigkeit bieten.

Rechtliche Unterstützung
Notarinnen und Notare, Rechtsanwältinnen und -anwälte, Unternehmensjuristinnen und -juristen sowie Handelsregisterbehörden stützen sich auf Bescheinigungen. Dank der einzigartigen vergleichenden und sprachlichen Expertise des Instituts basiert jedes Dokument auf einer gründlichen Analyse der betreffenden Rechtsordnungen, was die Bearbeitung komplexer Fälle erleichtert.

Vergleichende Expertise
Diese Dienstleistungen tragen dazu bei, die Vorhersehbarkeit und Integrität des Rechts sowohl in der Schweiz als auch international zu stärken. Sie spiegeln den Auftrag des Instituts wider: einen unparteiischen und wissenschaftlich fundierten Zugang zum ausländischen und vergleichenden Recht zu bieten und diese Expertise in den Dienst der Wirtschaft und der Rechtspraxis zu stellen.

Rechtsgrundlage

Das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung stellt im Rahmen grenzüberschreitender Unternehmensumstrukturierungen, wie beispielsweise der Verlegung des Firmensitzes in die Schweiz, Bescheinigungen aus, die in der Handelsregisterverordnung vom 17. Oktober 2007 (HRegV, SR 221.411) vorgesehen sind.

Diese Dokumente dienen insbesondere als:

Das SIR erstellt diese Bescheinigungen auf der Grundlage der Statuten und der Handelsregisterauszüge der betroffenen Gesellschaften. Es obliegt jedoch dem zuständigen Handelsregister, zu entscheiden, ob eine Bescheinigung des Instituts als Nachweis im Sinne der HRegV gilt.

Antrag per Post

Schweizerisches Institut für Rechtsvergleichung

Quartier Centre – Bâtiment 09

CH-1015 Lausanne, Schweiz

info.isdc@unil.ch

Verfahren und Rechnungsstellung

Zur Erstellung der Bescheinigungen benötigt das Institut grundsätzlich mindestens folgende Unterlagen:

Anträge auf Rechtsgutachten sind schriftlich (per Post oder E-Mail) einzureichen und müssen eine Zusammenfassung des Sachverhalts sowie die konkreten Fragen enthalten, die das Institut beantworten soll.

Nach Eingang eines Antrags nimmt das Institut anhand der übermittelten Unterlagen eine Vorabklärung vor. In diesem Schritt wird ein detaillierter Kostenvoranschlag erstellt, der die geschätzten Kosten, die Fristen und gegebenenfalls erforderliche zusätzliche Unterlagen enthält. Gemäss den für diese Dienstleistung geltenden rechtlichen Bestimmungen werden die für die Erstellung des Kostenvoranschlags aufgewendeten Stunden dem Antragsteller in Rechnung gestellt. Der für diesen Kostenvoranschlag in Rechnung gestellte Betrag übersteigt in der Regel nicht CHF 1’300.– (zzgl. MwSt.). Sollte ein höherer Vorbereitungsaufwand erforderlich sein, kontaktiert das Institut den Klienten, bevor weitere Kosten in Rechnung gestellt werden.

Links und Dokumente

Dokumente

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Adresse

Institut suisse de droit comparé
Quartier Centre – Bâtiment 09
CH-1015 Lausanne, Suisse

Contact

Tél. +41 (21) 692 49 11
Fax +41 (21) 692 49 49

Après soumission, vous recevrez une copie par email de votre demande.